
Liquiditätskrise im Mittelstand - Wirtschaftsfonds Deutschland für KMU fortführen
Mit dem Wirtschaftsfonds Deutschland genannten Kredit- und Bürgschaftsprogramm der Bundesregierung sollte ab 01.09.2009 den aus der Finanz- und Wirtschaftskrise resultierenden Problemen der Kreditversorgung deutscher Unternehmen entgegengewirkt werden. Neben dem mittelstandsorientierten Sonderprogramm 2009 der KfW über 15,0 Mrd. € umfasst es 25,0 Mrd. € Kreditmittel für Großunternehmen und 75,0 Mrd. € Bürgschaftsmittel.
Ausgereicht wurden seither von den 40,0 Mrd.€ Kreditmitteln 7,8 Mrd. € und von den Bürgschaftsmitteln 5,4 Mrd. €. Neben Mängeln der Ausgestaltung des Deutschlandfonds ist dies maßgeblich auf den vielfach kritisierten hohen Antragsaufwand und die schleppende Bearbeitung zurückzuführen.
Die jetzt erfolgte Halbierung des Wirtschaftsfonds Deutschland auf insgesamt 60,0 Mrd. € fußt auf Unkenntnis der Vergabeprozesse der KfW. Nach Aussage des Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung Wirtschaftsstaatssekretär Ernst Burgbacher verweigert die KfW auch dem BMWI die Vorlage aussagekräftiger Zahlen zu deren Vergabeverhalten. Vor allem aber ignoriert dies die tatsächliche Liquiditätslage und Kreditversorgung der Klein und Mittelständischen Unternehmen (KMU). Bei letzteren wird sich im 3. Und 4. Quartal mit Vorlage der Jahresabschlüsse 2009 die Kreditklemme weiter zuspitzen. In diesen Jahresabschlüssen schlagen sich die Krisenauswirkungen auf Umsatz, Ergebnis und Bilanzstruktur voll umfänglich nieder. Entsprechend werden insbesondere viele KMU aufgrund einer schlechteren Risikobeurteilung im Zusammenwirken mit MaRisK und RGZS von Kreditkürzung, Kreditkündigung und Kreditantragsablehnung betroffen sein. Namentlich im Bereich der KMU ist die Krise keineswegs überwunden. Der massive Anstieg von Schieflagen und Insolvenzen ist absehbar.
Mit der Halbierung des Wirtschaftsfonds Deutschland und dem Festhalten von Wirtschaftsminister Brüderle an dessen Auslaufen zum 31.12.2010 mangelt es signifikant an zu deren Rettung und Stabilisierung notwendigen Mitteln.
Wir verlangen:
- Weiterführung des Kredit- und Bürgschaftsprogramms über den 31.12.2010
- Einfaches und transparentes Antragsverfahren
- Effizientere und schnellere Antragsbearbeitung (Klärung von Fragen oder Hemmnissen auf direktem kürzesten Wege)
- Verwendung der bislang nicht ausgereichten Kredit- und Bürgschaftsmittel gegebenenfalls nach Umwidmung maßgeblich für KMU
- Quantitative und qualitative Verbesserung und Ausweitung der Finanzierungsmaßnahmen und –instrumente
Unsere Forderungen im Einzelnen
1. Betriebsmittelfinanzierung:
- 90% Haftungsfreistellung für Betriebsmittelkredite
- Wegfall der Karenzzeit bei deren Geltendmachung
- Möglichkeit des Ausgleichs von Kreditlinienkürzungen im vollen Volumen der Kürzung (Wiederherstellung der Kreditlinie vor Kürzung)
- Möglichkeit der Aufstockung bestehender Kreditlinien (z.B. für Auftragsfinanzierungen)
2. Investitionsfinanzierung:
- Haftungsfreistellung in der Regel 80% (statt bisher 70%)
3. Bürgschaften der Bürgschaftsbanken:
- Ausweitung der Bürgschaftshöhe auf maximal 3,0 Mio. €
- Ausweitung der Eigenkompetenz pro Fall von 150 auf 300 TEUR
- Möglichkeit der Vergabe von bis zu 60% der Bürgschaften für Betriebsmittel
- Beibehaltung der erhöhten Rückbürgschaften des Bundes
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