Bündnis Mittelstand Deutschland

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Factoring

Factoring - eine "alternative Finanzierungsmethode"

Factoring hat sich in den letzten Jahren immer mehr zu einer wichtigen Finanzierungsalternative für mittelständische Unternehmen entwickelt.

Jede weitere Regulierung, die Kosten nach sich zieht, trifft zum Schluss den Mittelstand, an den die Kosten weitergegeben werden müssen...

Im Factoringverfahren verkaufen Unternehmen Ihre Rechnungen an ein Factoringunternehmen, welches diese sofort bezahlt und für das Debitorenmanagement und die sofortige Zahlung eine Gebühr im Skontobereich für sich behält. Mit Zahlung des Kaufpreises ist die Forderung auch gegen Ausfall versichert, so dass der verkaufende Unternehmer auch dann sein Geld erhält, wenn der Rechnungsempfänger nicht bezahlen kann. Dieses Risiko sichert das Factoringunternehmen regelmäßig über Kreditausfallversicherungen ab.

Mit der Einbeziehung von Factoring- und Leasingunternehmen in das Aufsichtsregime des KWG durch die Unternehmenssteuerreform 2008 wurden diese zu „Finanzdienstleistungsinstituten“ definiert und unterliegen seitdem der Aufsicht durch BaFin und Bundesbank. Insbesondere die für KMU wichtigen kleinen Factoring- und Leasinggesellschaften sehen sich seither mit großen bürokratischen Belastungen konfrontiert, die unnötig Leistungskapazitäten binden und so der Erfüllung des Kerngeschäfts entgegenstehen.

 

Gesetze behindern die Liquiditätszuführung für den Mittelstand:

  • § 354 a HGB
    Diese Vorschrift wurde eingeführt, um die Abtretung von Forderungen als Sicherheit zu ermöglichen. Es hat sich inzwischen gezeigt, dass diese Sicherheit genau in dem Augenblick versagt, wo sie am dringendsten gebraucht wird. Wenn nämlich der vom Factor finanzierte Lieferant in eine finanzielle Krise gerät, ist dessen Kunde (der Abnehmer) keineswegs verpflichtet, an den Factor zu zahlen. Er kann stattdessen nach seiner Wahl nach wie vor schuldbefreiend auch an den Lieferanten oder auf dessen Weisung auch an einen Dritten zahlen. Gerade in dieser Situation hat der Abnehmer aber häufig ein besonders starkes Interesse daran, den Lieferanten auf Kosten des Factors liquide und damit am Leben zu halten, bis seine noch laufenden Aufträge abgearbeitet sind. Dadurch wird die abgetretene Forderung als Sicherheit für Factoringinstitute bis zur Nutzlosigkeit entwertet. Hier ist eine gesetzliche Nachbesserung dringend erforderlich.
  • § 13 c UstG
    Diese Änderung des Gesetzes hat im Jahr 2003 eine Haftung des Factors für die Umsatzsteuerrückstände seines Anschlusskunden eingeführt. Durch die Umsatzsteuerrichtlinien wird der Factor zwar von der Haftung befreit, wenn er nach dem Ankauf der Forderung den vereinbarten Gegenwert (Kaufpreis) an den Lieferanten gezahlt hat. Aber diesen Nachweis muss der Factor für jede einzelne Forderung führen, was einen unzumutbaren buchhalterischen Aufwand erforderlich macht.
    Außerdem wird die Abtretung als Sicherheit in der Krise des Factoringkunden durch diese Haftung dadurch entwertet, dass in der Krise des Lieferanten sowohl der Insolvenzverwalters des Lieferanten als auch dessen Finanzamt von dem Factor die Auszahlung der letzten einbehaltenen Sicherheiten für sich beanspruchen. Aber diese Sicherheiten benötigt der Factor selbst, um seine eigenen Finanzierungsrisiken abzumildern.

Forderungen zur aktiven Unterstützung des Mittelstandes:

 1) Schaffung von Refinanzierungsmöglichkeiten für Factoringgesellschaften über die KfW
Factoring gewinnt immer größere Bedeutung für den Mittelstand. Durch die langen Zahlungsziele und die steigende Anzahl von Insolvenzen sind KMU auf sofortige Liquidität und Sicherheit vor Forderungsausfall existenziell angewiesen. Diese Funktion übernehmen Factoringunternehmen, indem sie ankaufen, vorfinanzieren und zu 100 % gegen Forderungsausfall sichern. Aufgrund der steigenden Nachfrage und der restriktiven Kreditpolitik seitens der Banken ist es für Factoringgesellschaften immer schwerer, genügend Refinanzierungsmittel zur Finanzierung des deutschen Mittelstandes zu generieren. Hier steht die KfW in der Pflicht, den Mittelstand durch die Bereitstellung von Refinanzierungsmitteln für Factoringunternehmen zu unterstützen.

2) Erleichterung durch Rückbürgschaften für Factoringgesellschaften durch die Bürgschaftsbanken der Länder
Bisher gibt es nur für Kreditinstitute die Möglichkeit, bei Bürgschaftsbanken für kritische Engagements oder Sanierungskonzepte bis zu 80% Rückbürgschaft zu erhalten. Wenn diese Möglichkeit auch für Factoringunternehmen geschaffen werden könnte, ist eine Finanzierung mittelständischer Unternehmen, die sich in schwierigen Situationen befinden, schnell und liquiditätswirksam möglich. Dies erhöht die Chance für KMU, Engpässe besser zu umgehen.

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